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Wichtiges kommunales Gremium, das wirkungsvoll die Interessen aller in Rostock wohnenden Ausländerinnen und Ausländer Spätaussiedler zu vertreten

Was ist der Migrantenrat?

Der Migrantenrat der Hansestadt Rostock (MIGRO) ist ein wichtiges kommunales Gremium, um wirkungsvoll die Interessen aller in Rostock wohnenden Ausländerinnen und Ausländer sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zu vertreten.

Die Zahl der Ratsmitglieder ist in der Satzung des Rates festgelegt. Sie beträgt 9 stimmberechtigte Mitglieder, die gewählt werden. Zu denen können 4 mit beratender Stimme hinzukommen. Diese werden auf Beschluss des Migrantenrates von Vereinen und ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler berufen. Die Mitglieder des Rates werden von der Bevölkerung mit Migrationshintergrund für 5 Jahre gewählt. Der Migrantenrat hat auch seine eigene Wahlordnung.

Entwicklung des Migrantenrates

Nach den rassistischen Ereignissen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992, wurde der Migrantenbeirat der Hansestadt Rostock (ABRO) gegründet. Aber die Idee einen Migrantenbeirat zu gründen entstand lange Zeit vor den Ereignissen in Lichtenhagen. Man kann sagen, diese Idee entstand unmittelbar nach dem Fall der Mauer, im Angesicht des bereits damals beunruhigenden und beschleunigten Anwachsens von Nationalismus und Neonazismus in Deutschland und als eine Antwort oder Reaktion auf die Bedrohung und Unsicherheit in der sich die Ausländer in Rostock befanden. Auf einen Beschluss der Bürgerschaft der HRO im Januar 2010 wurde der Ausländerbeirat in Migrantenrat umbenannt.

Welche Aufgaben hat der Migrantenrat?

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Migrantenrates der Hansestadt Rostock sind in seiner Satzung festgelegt. Er hat insbesondere die Aufgaben, sich für die Verständigung und das friedliche Zusammenleben aller EinwohnerInnen der Hansestadt einzusetzen sowie Vorschläge und Stellungnahmen diesbezüglich zu erarbeiten.

In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung hat er die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit der ausländischen EinwohnerInnen sowie die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zu fördern.

Organigramm

Befugnisse des Migrantenrates

Informationsrecht und Anhörungsrecht zu allen Fragen, die Ausländerinnen und Ausländer sowie die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler betreffen. Mitarbeit mit beratender Stimme in Ausschüssen der Bürgerschaft und in den Ortsbeiräten.

Gesetzliche Grundlagen

Der MIGRO ist durch seine Satzung, die auf Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in Kraft trat, in der Gemeindeordnung verankert.

Außerdem steht in der Satzung für Ortsbeiräte der HRO: “Jeder Ortsbeirat kann eine Einwohnerin bzw. einen Einwohner des Ortsbeiratsbereiches mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft ohne Stimmrecht zu Beratungen hinzuziehen. Das Vorschlagsrecht liegt beim Migrantenrat der Hansestadt Rostock”.

Desweiteren kann der MIGRO im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Bürgerschaft und dem MIGRO verantwortliche Mitglieder benennen, die im Sinne von Sachverständigen in folgenden Ausschüssen der Bürgerschaft ein Anhörungsrecht haben: Sozial- und Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, Schul- und Sportausschuss, Kulturausschuss und Jugendhilfeausschuss.

Zur Novellierung der Kommunalverfassung für das Land M-V: Zur Zeit bemühen wir uns sowohl um die Aufnahme der Mitarbeit mit beratender Stimme in Ausschüssen der Bürgerschaft und in den Ortsbeiräten, als auch um die Aufnahme von Migrantenräten in die Kommunalverfassung. Bis jetzt gibt es in der Kommunalverfassung keine Regelung für die o.g. Punkte.

Seyhmus<br>Atay-Lichtermann
Seyhmus
Atay-Lichtermann
Vorsitzender

Mobil: 0162 4984503

Valentina<br>Engler
Valentina
Engler
erste Stellvertreter
Viacheslav<br>Bolshoi
Viacheslav
Bolshoi
zweiten Stellvertreter
Duy Long<br>Nguyen
Duy Long
Nguyen
Mitglied
Hassan<br>Jansar
Hassan
Jansar
Mitglied
Imam-Jonas<br>Dogesch
Imam-Jonas
Dogesch
Mitglied
Rona<br>Noori
Rona
Noori
Mitglied
Sid Ahmed<br>Haydra
Sid Ahmed
Haydra
Mitglied
Tetiana<br>Sushko
Tetiana
Sushko
Mitglied
Rubén<br>Cárdenas
Rubén
Cárdenas
Geschäftsführer

Telefon: 0381 4591001

Geschäftsordnung des Migrantenrates der Hansestadt Rostock

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